Die Versicherungswirtschaft steht dieser Problematik eher ablehnend gegenüber. Eigenständige Versicherungslösungen für die Problematik „Schimmel“ werden nicht angeboten…
Fachbeitrag zum 6. Würzburger Schimmelpilz-Forum
1. Zusammenfassung
- Die Versicherungswirtschaft steht dieser Problematik eher ablehnend gegenüber. Eigenständige Versicherungslösungen für die Problematik „Schimmel“ werden nicht angeboten.
- In der Sachversicherung werden Schimmelpilzschäden in aller Regel als Folgeschaden eines versicherten Schadensereignisses, wie etwa eines Leitungswasser- oder Elementarschadens, reguliert.
- Problematisch stellt sich das Thema in der Haftpflichtversicherung dar, da die Bedingungswerke einiger Versicherer standardmäßig einen Ausschluss des Risikos „Schimmel“ vorsehen. Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob einschlägige Deckung besteht.
2. Grundlagen
Die Versicherungen stehen dem Schimmelpilzbefall grundsätzlich skeptisch gegenüber, so dass eine spezielle Versicherungslösung, welche das Risiko des Schimmelbefalls isoliert absichern würde, am Markt nicht erhältlich ist. Dies gilt sowohl für die Sach- als auch für die Haftpflichtsparte. Nichtsdestotrotz kommt unter Umständen die Regulierung eines Schimmelpilzschadens unter gewissen Voraussetzungen über eine vorhandene Versicherungspolice in Betracht, was nachstehend vertieft werden soll.
3. Schimmel in der Sachversicherung
Das Risiko der Schimmelbildung ist nicht als isolierte Gefahr wie etwa Leunbemerkter Bruch einer Rohrleitung, welche innerhalb einer Wand oder im Estrich verlegt ist, über einen gewissen Zeitraum eine Durchfeuchtung zur Folge hat, die so ein perfektes Mikroklima für die Bildung von Schimmelpilzen ermöglicht. So der Versicherer den ursächlichen Schadenfall, also den Bruch der Rohrleitung, als versichert ansieht, wird er in der Regel auch die Beseitigung des Pilzbefalls als mitversicherten Folgeschaden regulieren.
Um den kompletten Fachbeitrag zu lesen klicken Sie bitte hier:
Was bedeutet Schimmel im Fußboden für die Versicherungswirtschaft?