Im deutschen Recht existiert kein eigenes Verbraucherschutzgesetz, welches die den Bereich betreffenden Punkte zentral sammelt. Dies wäre auch nicht sinnvoll, da sich unter dem Sammelbegriff Verbraucherschutz viele Rechtsbereiche überschneiden.
Fachbeitrag zum 6. Würzburger Schimmelpilz-Forum
1. Zusammenfassung
– Im deutschen Recht existiert kein eigenes Verbraucherschutzgesetz, die Rechtsnormen hierzu verteilen sich über viele Einzelgesetze
– Diese Rechtsnormen überschneiden sich zusätzlich oftmals mit anderen Bereichen, wie dem Arbeitnehmerschutz o. Ä. => Regelungen, die den Bereich Schimmel betreffen, verteilen sich über mehrere Rechtsbereiche und werden unter dem Dach des Verbraucherschutzes zusammengefasst
– Der Verbraucherschutz hat auf politischer Ebene zwei Aufgabenbereiche
- Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung im Sinne der Verbraucher
- Förderung von Verbraucherinformation und Verbraucherbildung
– Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung hinsichtlich Schimmelpilz
- Reformen des Schuldrechts, Mietrechts und Werkvertragsrechts und deren Auswirkungen auf die Verbraucher
– Verbraucherinformation und Verbraucherbildung hinsichtlich Schimmelpilz
- Verbraucherzentralen
- Energieberater
- Weitere Initiativen der Politik, die den Bereich Schimmel betreffen
2. Verbraucherschutz
Im deutschen Recht existiert kein eigenes Verbraucherschutzgesetz, welches die den Bereich betreffenden Punkte zentral sammelt. Dies wäre auch nicht sinnvoll, da sich unter dem Sammelbegriff Verbraucherschutz viele Rechtsbereiche überschneiden. Der Verbraucherschutz wirkt in viele eigenständige Rechtsbereiche hinein und ist daher auf viele Rechtsnormen und Einzelgesetze verteilt. Diese umfassen beispielsweise Normen in den Bereichen des Arbeitnehmerschutzes oder dem Umweltschutz.
Ein Großteil der betreffenden Gesetze entsteht im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (siehe Abb. 1), dem ich seit meiner Wahl zum Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Main-Spessart/ Miltenberg seit der 18. Wahlperiode angehöre.
Auf politischer Ebene wird der Verbraucherschutz in zwei Aufgabenbereiche aufgeteilt:
- Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung im Sinne der Verbraucher
- Förderung von Verbraucherinformation und Verbraucherbildung.
2.1 Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung im Sinne der Verbraucher
Auf der einen Seite umfasst der Verbraucherschutz also die legislative Gewalt, sprich die Schaffung und Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Hier wurde in den vergangenen Jahren in Bezug auf den Themenkomplex Schimmel bereits viel getan. Auch wenn die hier getroffenen Entscheidungen nicht alleine für diesen Bereich getroffen wurden, so wirken sie sich doch direkt auf diesen aus.
Einen großen Block bildet hier die Reform des Schuldrechts von 2002. Mit der Reform wurden viele Änderungen vorgenommen, die sich auf den Verbraucherschutz hinsichtlich Schimmelbefall beziehen. So wurde die Beweislastverteilung gerechter geregelt, die heute übliche Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Sache wurde beispielsweise damals eingeführt. Ein weiteres Beispiel ist hier auch der erleichterte Rückgriff für Bauunternehmer auf den Rohstofflieferanten mittels des Unternehmerrückgriffs.
Im Zuge der Reform wurden auch neue Verjährungsregelungen umgesetzt. Beim Grundstücksverkauf mit Bauwerken wurde eine fünfjährige Gewährleistungsfrist ab Übergabe des Bauwerks eingeführt, bei Arglist wurde gar eine zusätzliche dreijährige Verjährungsfrist eingeführt.
Auch im Mietrecht wurden in den vergangenen Jahren Anpassungen vorgenommen, die den Betroffenen hilfreich zur Seite stehen sollen. So wurde auch hier eine Reform der Beweislastumkehr vorgenommen. Weitere Reformen finden sich beispielsweise auch in der Aufnahme der Architektenleistungen in das Schuldrecht.
2.2 Förderung der Verbraucherinformation und Verbraucherbildung
2.2.1 Verbraucherzentralen
Im Bereich der Verbraucherzentralen wurden in den vergangenen Jahren ebenfalls verschiedene Neuausrichtungen vorgenommen, die den Bereich Schimmel direkt oder indirekt betreffen. Deutschlandweit gibt es mittlerweile mehr als 670 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Sowohl im Bundeshaushalt für 2015 als auch für 2016 wurden die Bundesmittel für die Förderung der Beratungstätigkeiten der Verbraucherzentralen deutlich angehoben, um eine möglichst flächendeckendes Beratungsangebot bieten zu können.
So stellen die Verbraucherzentralen beispielsweise Informations- und Beratungsangebote durch Energieberater zur Verfügung, Termine können unter einer zentralen Servicenummer vereinbart werden (0800 – 809 802 400), auch telefonische Beratungen zur Schimmelvermeidung werden angeboten.
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Schimmel aus Sicht der Bundespolitik unter Beleuchtung der Aspekte des Verbraucherschutzes