Schimmel ist sowohl bei Neubauten als auch bei Gebäuden im Bestand ein großes Problem. Experten befürchten, dass in Deutschland jedes zweite Gebäude einen relevanten Schimmelschaden haben könnte. Einer von ihnen ist Dr. Gerhard Führer, Gründer und Leiter des Sachverständigen-Instituts Peridomus in Himmelstadt. Er zählt europaweit zu den führenden Experten für Schimmelpilzbelastungen in Innenräumen.
Schimmelpilzbelastungen treten da auf, wo Feuchtigkeit hingekommen ist und nicht schnell genug abtrocknen konnte. Beispielsweise bei einem Wasserschaden nach Starkregen oder auch bei einem Einfamilienhaus, bestehend aus gemauerten Wänden, Zementputz, Kellerwänden und Geschossdecken aus Beton. Hier werden etwa 10.000 Liter Wasser in das Gebäude „eingebaut“.
Neben sichtbaren Schäden können bei entsprechender Feuchte in allen nicht einsehbaren Hohlräumen und Dämmebenen verdeckte, also nicht sichtbare Schimmelschäden auftreten. Bei gezielter Suche werden vor allem in Fußbodenkonstruktionen und benachbarten Wandfüßen Schimmelbesiedelungen gefunden. Auch Dachkonstruktionen sind betroffen, wenngleich nach den Erkenntnissen des Sachverständigen-Instituts Peridomus dort die Schadenshäufigkeit weniger hoch ist.
Schimmelschäden erkennt man an verschiedenen Indizien. Typisch sind dumpf-muffige Geruchsauffälligkeiten, außerdem Feuchteanzeichen an Wänden, Decken oder anderen Bauteiloberflächen. Sie sind ein Hinweis auf zu hohe Feuchtigkeit im Gebäude, eine schnelle Bauzeit ohne ausreichende Trocknungszeiten oder einen Wasserschaden etc.
Bei einem Schimmelschaden haftet der Verursacher. Vereinfacht dargestellt: Der Bauherr bestellt ein „schimmelfreies“ Gebäude, bekommt aber vom Bauträger oder Generalübernehmer ein Gebäude mit einem Feuchte- oder Schimmelschaden geliefert. Werkvertraglich ist dies ein eindeutiger Sachverhalt, der beispielsweise Nachbesserungsarbeiten zur Folge hat. Bei einem Architektenhaus muss bei einem ver-deckten Schimmelschaden davon ausgegangen werden, dass unabhängig von hand-werklichen Unzulänglichkeiten die Art und Weise der Bauleitung bzw. Bauüberwachung ungenügend war und damit Haftungs- und Gewährleistungsansprüche entstehen.
Bauherren können solche Schäden verhindern, indem sie vom ausführenden Unternehmen oder dem baubegleitenden Architekten ein Feuchtemanagement fordern. Unnötige Feuchtigkeit soll verhindert werden. Beispielsweise ist die Baugrube gegen Wassereinträge zu sichern, die Mauerkronen bei Regen und Schnee abzudecken etc. Anmachwasser von Putzen und Mörteln ist aus dem Haus zu entfernen. Grundlage ist ein regelkonformes Bauen unter Einhaltung entsprechender Trocknungszeiten, das gegebenenfalls durch technische Trocknung unterstützt werden kann. Hier ist auch der Bauherr gefordert: Im Hinblick auf ausreichende Trocknungszeiten kann ein Gebäude nicht innerhalb weniger Monate fertiggestellt und bezogen werden.
Neubauschäden sind ohne messtechnische Hilfsmittel nicht zu erkennen. Verdeckte, nicht sichtbare Schimmelschäden können durch einen sensorischen Eindruck nicht ausgeschlossen werden. Raumluftuntersuchungen auf Schimmelsporen sind unzureichend, häufig ist ein vorliegender verdeckter Schimmelschaden so nicht nachweisbar.
Bei unklarem Sachverhalt geht das Schimmelrisiko bei der Abnahme auf den Bauherren über. Er übernimmt vom Hersteller oder Architekten bzw. beauftragten Unternehmen das Gebäude mit allen Neben- oder Nachwirkungen.Bei fachgerechter Bearbeitung führen diese zu extremen Kosten. Der Eigentümer ist daher gut beraten, wenn er verdeckte, nicht sichtbare Feuchte- oder Schimmelschäden im Rahmen der Abnahme nachweisen oder ausschließen lässt. Wenn sich dabei ein begründeter Schimmelverdacht ergibt, sollte keine Abnahme erfolgen. Die Beweislast wird sonst umgekehrt. Im Schadensfall sind Rechts- und Beratungskosten vom Schadensverursacher zu tragen.
KIP – Teure Nachbesserungen vermeiden
Mit dem Kommunalinvestitionsprogramm KIP sollen finanzschwache Gemeinden bei der Sanierung kommunaler Gebäude unterstützt werden. Energetische Sanierungen und Modernisierungsmaßnahmen stehen im Vordergrund. Ob Schadstoffe oder Schimmel im Gebäude vorliegen, wird typischerweise nicht im Vorfeld der Maßnahmen überprüft, womit weder Planungs- noch Kostensicherheit gegeben ist. Die Überraschung ist bei Architekten und Bauherrn groß, wenn hohe zusätzliche Aufwendungen durch Nachbesserungsmaßnahmen nötig sind. Haftungsrechtliche Konsequenzen incl. Bauverzögerungen und Ärger bei allen Beteiligten schließen sich an.
Durch eine chemische und mikrobiologische Bestandsaufnahme werden diese Probleme im Vorfeld erkannt. Die Klärung der innenraumhygienischen Situation ist genauso notwendig die Statik oder Haustechnik. Das Risiko- und Streitpotenzial wird bei Bauherrn und Planern deutlich unterschätzt: So besteht eine Architektenpflicht zur Aufklärung, dass im Rahmen der Grundlagenermittlung mögliche Schadfaktoren zu erkunden sind. Erst dann ist es möglich die Baukosten realistisch einzuschätzen.
Fazit
1. Neubaufeuchte führt zu Schimmelschäden
Bei der Abnahme des Gebäudes sollte eine mikrobiologische Bestandsaufnahme erfolgen um nachfolgenden Problemen vorzubeugen. Nur so ist gewährleistet, dass bei einem Schimmelschaden nicht der Bauherr die Sanierungskosten zu tragen hat.
2. Wasserschäden werden oftmals falsch und unvollständig saniert
Der Verursacher bzw. der Versicherer muss den Schaden vollständig beseitigen. Eine mikrobiologische Abnahme dient zur Sanierungskontrolle.
3. KIP – Energetische Sanierungen
Vor Sanierungsbeginn Altlasten wie Schimmel und Chemie zur Planungs- und Kostensicherheit der Maßnahme abklären.