Oft ist nicht eindeutig, ob es an der Bausubstanz liegt oder ob der Mieter schlecht lüftet. Ein frühes Gutachten bringt Klarheit. Schimmelpilze mögen es feucht und kalt. Im Winter finden sie ideale Bedingungen und der Streit zwischen Vermieter und Mieter beginnt…
Fachbeitrag aus der Zeitschrift Finanztest vom Januar 2014
Oft ist nicht eindeutig, ob es an der Bausubstanz liegt oder ob der Mieter schlecht lüftet. Ein frühes Gutachten bringt Klarheit.
Schimmelpilze mögen es feucht und kalt. Im Winter finden sie ideale Bedingungen und der Streit zwischen Vermieter und Mieter beginnt. Der Vermieter beschuldigt den Mieter, dass er nicht korrekt lüfte und nicht genug heize. Der Mieter dagegen sieht den Vermieter in der Verantwortung, weil die Bausubstanz oder die Wärmedämmung seines Gebäudes schlecht sei.
„Wer die Hauptursache für den Schimmel gesetzt hat, ist für Laien in der Regel nicht zu erkennen“, sagt Gerhard Führer, Naturwissenschaftler und Sachverständiger für Schadstoffe in Innenräumen aus Himmelstadt bei Würzburg. Mieter, die ohne Rat vom Fachmann einfach die Miete kürzen, leben deshalb riskant.
Seit dem Jahr 2012 hat sich die Rechtslage für Mieter durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs verschärft. Die Richter entschieden: Vermieter können den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn sich zeigt, dass der Mieter für den Schimmel verantwortlich war und er dennoch die Miete üppig gemindert hat.
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Quelle: Finanztest – Januar 2014