Feststellungen zur DIN-Normung – Irrtümer und Fehlschlüsse – Wirksame Vermeidung von Schimmelpilz – Informationen zu den bauphysikalischen Widersprüchen
Fachbeitrag im Rahmen des 4. Würzburger Schimmelpilz-Forums
Grundsätzliche Feststellungen zur DIN-Normung
DIN selbst sagt kurz zusammengefasst:
a) Die DIN-Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen.
b) Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr.
c) DIN-Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit.
d) DIN-Normen dienen der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes Stand der Technik.
Dies bedeutet:
a) Empfehlungen müssen nicht eingehalten werden, zumal sie stark von Interessen der Industrie geprägt sind (siehe in Anlage 1, ANP – Ausschuss Normenpraxis).
b) Wenn der Anwender von DIN-Normen diese auf eigene Gefahr anwendet, dann muß er von der Richtigkeit überzeugt sein. Wird jedoch die Richtigkeit bezweifelt, dann kann die DIN als „Beweis der Richtigkeit“ nicht herangezogen werden.
c) DIN-Normen werden erst durch Vertrag rechtsverbindlich (z. B. durch die Vorbemerkungen in den Leistungsbeschreibungen).
d) „Stand der Technik“ heißt nach DIN letzter technischer Stand; damit aber fehlt DIN die langjährige Bewährung, die eine „Allgemeine Regel der Technik“ immer auszeichnet. Allein diese langjährige Bewährung ist für die Richtigkeit maßgebend.
Diese Klärungen sind notwendig, um den DIN-Normen den Stellenwert zuzuordnen, den sie einzunehmen haben. Denn in DIN-Normen stecken viele Fehler – sie werden jedoch trotzdem allgemein verwendet und für richtig befunden.
Irrtümer und Fehlschlüsse bei der Schimmelbehandlung
Voraussetzungen für Schimmel
Schimmel war früher vor Inkrafttreten der „Wärmeschutz- und Energieeinsparverordnungen“ in dieser Massierung nicht verbreitet. Für Schimmel gelten folgende Randbedingungen:
a) Ein feuchtes Umfeld (feuchter Untergrund oder auch sehr feuchte Luft),
b) günstiger Nährboden (Staub, organische Substanzen, auch Raufasertapeten),
c) ein neutrales bis saures Milieu (zur Behandlung also keinen Essig verwenden). In der Vergangenheit wurden deshalb verstärkt Kalkfarben eingesetzt, die ein basisches Milieu schaffen.
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Die Irrtümer der DIN 4108 bei der Schimmelvermeidung und -sanierung